Nicht erst seit 9/11 versuchen uns Politiker einzureden, dass unsere freiheitliche Ordnung Kriminellen bzw. Terroristen in die Hände spielt. Allerdings frage ich mich dann, warum dieselben Terroristen dann genau diese Ordnung abschaffen wollen. In jedem Fall spielt es ihnen in die Hände, wenn wir es selbst tun.
Dass in totalitären Staaten weniger Kriminalität sichtbar ist als bei uns, ist nicht neu. Trotzdem ziehen wir aus der westlichen Welt mit missionarischem Eifer um den Rest der Welt, um den totalitären Herrschern das Handwerk zu legen. Der islamistische Kreuzzugsgedanke ist wahrscheinlich nicht weiter von der Realität entfernt, als die Achse des Bösen eines gewissen Herrn Bush.
Aber zum Kern der Sache. Als wesentliche Forderung und Verdienst der französischen Revolution, auf die wir unsere Werte stützen, gilt das rechtsstaatliche Prinzip. Zwei zentrale Punkte darin sind die auf Gesetzen beruhende Ordnung und die Unschuldsvermutung. Beides geschichtlich alles andere als selbstverständlich. Insbesondere auch nicht in Frankreich vor der Revolution im 17. Jahrhundert.
Insbesondere die Unschuldsvermutung, Latein: in dubio pro reo, wird gerne und häufig untergraben. Die Argumente dazu liegen im allgemeinen Hang zur Lynchjustiz, aber natürlich auch gesetzlich verankert in Klauseln wie begründeter Verdacht oder Gefahr im Verzug. In einigen Rechtsbereichen ist die Beweislast tatsächlich bereits umgekehrt. Dies betrifft neben einigen Regelungen zum Verbraucherschutz, je nach Landesrecht auch Besitzer gewisser potenziell gefährlicher Sachen, wie z.B. Waffen oder Hunde.
Im Zweifel für den Angeklagten. Dies bedeutet, dass dem Angeklagten eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Ferner muss der Angeklagte selbst nicht zur Aufklärung beitragen, was z.B. als Recht zur Aussageverweigerung bekannt ist. Es kann also nicht irgendwer daher kommen Ihnen etwas vorzuwerfen, und Sie müssen dann die Anschuldigungen entkräften. Warum auch? Sie sind ein freier Mensch und haben mit Ihrem Leben etwas besseres zu tun, als haltlose Vorwürfe abzuwehren. Insbesondere haben Sie ein Recht Ihr Leben zu leben, ob Ihr Nachbar den selben Lebensentwurf hat oder nicht. Das sind die westlichen Werte des freiheitlichen Rechtsstaates.
Verwendet man dieselbe vereinfachende Polemik, wie sie die Anti-Terror Fraktion derzeit verwendet, bedeutet das, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat damit umgehen können muss, dass manche Straftäter ungestraft davon kommen, aber es nicht tolerieren kann, wenn auch nur ein Unschuldiger bestraft wird. Auch hier zählt die Logik des Einzelfalls; stellen Sie sich vor, Sie würden für ein paar Jahre eingesperrt, für eine Tat, die Sie nicht begangen haben. Abgesehen vom ruinierten Ruf, werden Sie auch wirtschaftlich mit einer Vorstrafe kaum wieder auf die Füße kommen.
Ein totalitärer Staat verwendet häufig das entgegengesetzte Paradigma. Bis die Staatstreue nicht zweifelsfrei erwiesen ist, ist der Untertan als potenzieller Dissident zu betrachten. Tatsächlich finden wir diesen Ansatz auch in unserem Staat an vielen Stellen. Ohne Unbedenklichkeitsgutachten dürfen Sie in Europa gar nichts verkaufen (CE-Zeichen). Ein sogenannter Listenhund gilt bis zum Bestehen eines Wesenstests als gefährlich. Ein Internet-Nutzer konsumiert potenziell Kinderpornografie, bis die Auswertung der gespeicherten Vorratsdaten Ihre Unschuld beweist. Wer auf einem Interkontinentalflug kosheres Essen bestellt, ist nach Annahmen der US-Behörden potenziell ein Islamist, was zur Weitergabe solcher Daten berechtigt. Entsprechend ist die Religionszugehörigkeit ein heiß diskutiertes Merkmal der Terrordatenbank. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Ortung von Handys legalisiert, mit der Begündung, dass Kommunikation zwischen Maschinen nicht unter das Fernmeldegeheimnis fiele.
Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie bei Ihrem nächsten Urlaub in Indien festgenommen und in ein Geheimgefängnis verschleppt werden. Vielleicht haben Sie vom Türken um die Ecke, der zufällig neben einer verdächtigten Moschee liegt, mit Ihrem Handy telefoniert und im Flugzeug den Schweinebraten und Alkohol verschmäht. Wenn Sie dann noch einen Bart tragen, wird es sehr eng für Sie.
Ein totalitärer Staat kann sich bei dem umgekehrten Paradigma eben nicht leisten, dass jemand ungesühnt davon kommt. Die Bestrafung Unschuldiger sind Kollateralschäden im Kampf für das Gute. Der Zweck heiligt die Mittel!
Wenn ich die Freiheit des Einzelnen zur Selbtsentfaltung, oder was sonst soll Würde des Menschen bedeuten, als unantastbares Gut sehe, muss ich in Kauf nehmen, dass dies auch für diejenigen gilt, die das selbst anders sehen. Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden. Erst wenn diesen Menschen zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie jemand anderen daran hindern, kann ich sie zur Unterlassung zwingen; in dubio pro reo.
Natürlich birgt dies Risiken. Aber die Alternative ist eine gleichgeschaltete Gesellschaft, bei der jede Abweichung von der Norm ein erklärungspflichtiges Verhalten ist. Spätestens wenn aus Erklärungsnot die Norm als göttliche Ordnung dargestellt wird, können Sie nicht mehr abweichen. Tatsächlich ist es das, was die Taliban in Afghanistan recht erfolgreich errichtet hatten.
Aber auch über den Sinn von Bestrafungen haben wir eine Aufassung, die westliche Werte klar charakterisiert. In unserem Selbstverständnis soll Strafe korrigierend auf die Bestraften einwirken, so dass sie in Zukunft die Rechte der Anderen achten. Verbrechen soll sich nicht lohnen. Nur in einigen Fällen soll Strafe unmittelbar abschrecken. In keinem Fall ist Strafe eine instrumentalisierte Rache. Jedenfalls nicht in der juristischen Theorie.
Es ist also angebracht bei all der geschürten Angst über Verhältnismäßigkeiten und vor allem Sprachgebrauch nachzudenken. Heute berichtete ein Boulevard-Magazin davon, dass die Bestrafung von Eltern vernachlässigter Kindern zu gering sei. Als Beispiele für ein Versagen unseres Rechtsstaates hielten zwei grausame Beispiele her, in denen Eltern für den Tod ihrer Kleinkinder verantwortlich gemacht wurden. Ein Paar, das aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde (in dubio pro reo), und ein weiteres, dem wegen Dummheit eine mangelnde Schuldfähigkeit anerkannt wurde. Im ersten Fall ist das Argument in einem Rechtsstaat geradezu grotesk. Ich frage mich, ob sich der Journalist für die Bestrafung Unschuldiger oder für die Folter zur Erzwingung von Geständnissen aussprechen wollte. Im zweiten Fall ist festzustellen, dass man zwar offenbar schlau genug sein kann, um Kinder zu bekommen, aber dann zu dumm, um für sie zu sorgen. Was will uns der Redakteur hier sagen? Kann man Dummheit mit Strafe kurieren? Gibt es Menschen, denen man das Recht auf Kinder entziehen soll? Wer entscheidet das und auf welcher Grundlage?
Die ethische Diskussion darum, wessen Würde wie weit antastbar ist, überlasse ich Ihnen. Dass solche tragischen Einzelfälle dazu geeignet sind, die Beschränkung der Menschenrechte von 80 Millionen Bundesbürgern zu begründen, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Die Diskussion um Freiheitsbeschränkungen und Totalüberwachung unter dem Banner der Sicherheit ist im vollen Gange. Machen Sie sich selbst ein Bild. Kursiv dargestellt sind Zitate, welche sich in den angegebenen Quellen zum Zeitpunkt der Verlinkung exakt so fanden.
Wie man den Quellen leicht entnehmen kann, handelt es sich nicht um eine groß angelegte Recherche nach Kuriositäten. 2 Tage Heise Newsticker passen bequem auf eine Bildschirmseite.
Fassen wir zusammen. Die Bundesregierung überwacht seit 2001 alle Internet-Nutzer anlassunabhängig (TKÜV). Neu ist, dass nun auch anlassunabhängig die damit verbundenen personenbezogenen Daten herausgegeben werden sollen. Die Stigmatisierung Unschuldiger wird billigend in Kauf genommen. In einem Rechtsstaat sei das unproblematisch. Der Zweck heiligt die Mittel!
Artikel 10 Grundgesetz: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
§206(1) StGB: Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§43(3) BDSG: Wer unbefugt [...] personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Honi soit, qui mal y pense!
