Es gibt Situationen im Leben, bei denen man nicht weiss, ob man nun lachen soll, oder verärgert sein soll, oder in Anbetracht des Niedergangs des gesunden Menschenverstandes in klägliches Weinen verfallen soll. So hat kürzlich Thomas Cook unter der Marke Neckermann den Beweis der eigenen Nicht-Existenz angetreten. Wie das geht? Eine Tragik-Komödie in 3 Akten.
Wer das ganze Jahr Spaß an der Arbeit hat und sich 18 Stunden täglich mit den Problemen anderer Leute beschäftigt, der möchte sich dann auch einmal im Jahr etwas für sich gönnen. Also setzt man sich eine Budget für eine Urlaubsreise und schaut, was man bekommt.
Um so erfreulicher las sich das Angebot, für rund 630 Euro nach Thailand reisen zu können. Also, nicht lange gefackelt und gebucht. Natürlich kam umgehend eine Reisebestätigung per E-Mail. Ungewöhnlich für die Servicewüste Deutschland folgte umgehend auch eine telefonische Bestätigung.
Es folgte noch eine weitere, schriftliche Bestätigung und die Abbuchung des vollen Reisepreises bevor dann schließlich auch die Reiseunterlagen mitsamt Flugtickets zugesandt wurden. Für die Hunde war eine Pflegestelle organisiert, und der Urlaub war bewilligt. Die warme Regenzeit Thailands lädt ein, zur buddhistischen Hochzeit dem trüben deutschen Herbstwetter zu entfliehen.
Knapp eine Woche vor Abflug, also gut 3 Wochen nach der Buchungsbestätigung, gibt es wieder Post von Neckermann. Man habe sich im Preis geirrt, wir könnten die Reise allerdings für 1000 Euro vornehmen.
Falsch gedacht! Wollen wir nicht!
Nach einem kurzen Anruf bei Neckermann folgte ein freundlicher, aber endgültiger Verweis an die Rechtsabteilung. Dieser erklärt man dann umgehend am selben Tag über den Anwalt, dass das Angebot nicht akzeptabel ist und ferner der Erklärungsirrtum zu bezweifeln ist, da dieser der unverzüglichen Anfechtung bedarf, welche 3 Wochen nach Vertragsschluss kaum gegeben sein dürfte.
Tatsächlich gibt es allerdings einen Präzedenzfall, bei dem der Preisirrtum erst nach Auslieferung der Ware, eines PC, auffiel. Die Begründung: Es wären zwischen Bestellung und Prüfung nach Auslieferung ausschließlich automatisierte Systeme involviert. Natürlich bezog sich Neckermann auf dasselbe Argument und bot uns abermals an, die Reise für 1000 Euro anzutreten.
Nein, wollen wir nicht!
Obwohl es kaum deutlicher geht, als ein Ultimatum zur Bestätigung der gebuchten und voll bezahlten Reise über den Anwalt zu stellen, zeigte sich Neckermann davon völlig unbeeindruckt. Dafür buchte Neckermann die 2000 Euro für das definitiv abgelehnte Angebot ab. Zur Erinnerung, den Preis der ursprünglich gebuchten Reise hatte Neckermann bereits abgebucht und freilich nicht erstattet.
Eine kurze Prüfung der Reisedaten zeigte dann auf, dass die Flugtickets nach wie vor gültig waren und keinesfalls storniert, wie Neckermann behauptete. Na ja, die Storno-Gebühr bei Thai-Airlines wäre auch etwa so groß wie die geforderten Mehrkosten.
Die Hoffnung auf irgendeine Form von betriebswirtschaftlicher Vernunft erfüllte sich bis zum Abflugtag nicht. Die Kosten auf der Seite Neckermann dürften höher sein, als wenn sie uns die Reise geschenkt hätten.
Der Abflugtag ist vorbei und die Flugtickets sind noch immer gültig. Die widerrechtlichen Abbuchungen für ein unsererseits ausgeschlagenes Angebot und einen dererseits angefochtenen Vertrag sind zu Lasten Neckermann zurückgebucht worden. Nun mahnt Neckermann beide Beträge an.
Es gibt zwei Möglichkeiten dies zu interpretieren. Beide dürften Neckermann kaum schmecken.
Wenn letzteres zutrifft, erklärt dies auch zwanglos den wirtschaftlichen Unsinn, den Neckermann hier verzapft hat. Der willenlose Automat kann halt nicht anders. Für die dadurch entstandenen Verluste wird dann wahrscheinlich der letzte verbliebende Mitarbeiter entlassen, der noch einen Willen hat.
Das Konzept der geschäftsfähigen Person haben wahrscheinlich schon die Römer eingeführt. Kinder dürfen gewisse Geschäfte nicht tätigen, weil sie sich der Konsequenzen ihrer Willenserklärungen nicht bewusst sind. Wer einen Gewerbebetrieb führt, muss sogar Vollkaufmann sein und behauptet damit weitergehende Verantwortung als dem volljährigen Durchschnittsbürger zugemutet wird.
Bei Neckermann läuft alles automatisch. Wie in der Behauptung des Erklärungsirrtums dokumentiert, hat Neckermann keine Instanz, die irgendeinen Willen (Reisebstätigung, Versand von Unterlagen, Abbuchungen) erklären könnte bzw. sich der Bedeutung des Erklärten bewusst wäre. Alles sind willenlose, automatisierte Systeme.
Wenn bei einer natürlichen Person festgestellt wird, dass sie nicht in der Lage ist, ihren Willen zu erklären, wird sie entmündigt. An ein Entmündigungsverfahren für juristische Personen wie Neckermann haben die Römer leider nicht gedacht.
Mal abgesehen von Neckermann, was bedeutet diese Rechtslage für den Handel im 2. Jahrtausend nach den Römern? Man stelle sich vor, jemand betreibe einen Internet-Handel. Dieser importiert von den Großhändlern Einkaufspreise und kalkuliert diese automatisch zu Verkaufspreisen. Irgendwo in einem Billiglohnland wirft das System in einem Großraumlager Packlisten für fleißige Packer aus, die das Paket zu Ihnen versenden. Tatsächlich ist anzunehmen, dass große Internet-Händler in etwa so funktionieren.
Nehmen wir an, jemand vertippt sich bei der Kalkulation und gibt statt 1,5 den Faktor 0,5 ein. Ich fürchte, die erste Person, der dieser Irrtum auffällt, ist zumindest nach Neckermann Logik der Insolvenzverwalter. Geben Sie also acht, wenn Sie im Internet einkaufen. §119 BGB lässt Ihrem Lieblingshändler 10 Jahre Zeit, bis der Insolvenzverwalter den Irrtum bemerken muss.
Neckermann hat auch noch die zweiten Mahnungen geschickt. Nach einer anfänglich äußerst pampigen Reaktion der zuständigen Finanzabteilung, haben sie dann zumindest bestätigt, dass es sich um einen weiteren Irrtum handelt. Dies verwundert nicht weiter, denn schließlich ist Neckermann als automatisiertes System unfähig etwas zu erklären.
Die nicht unerheblichen Scherereien, die die Vortäuschung der Mündigkeit verursacht hat, sieht Neckermann indes nicht als Schadensersatzpflichtig an. Die entsprechende Kostennote des Anwalts wurde entsprechend abgelehnt. Bei Annahme von Unmündigkeit ist das juristisch allerdings nur konsequent.
Faire Preise, fair Play - Herr Völler, Ihren Kindern müssen Sie offenbar noch einiges beibringen!
Spannend war die nächste Erfahrung. TUI bot etwa ein Dutzend Reisen nach Thailand für 706 Euro an. Das Angebot stand übrigens bereits, als wir bei Neckermann buchten. Nachdem Neckermann nun endgültig ausgefallen war, buchten wir also bei der TUI.
Immerhin unterrichtete man uns umgehend, dass diese Reisen nicht zu dem Preis angeboten werden könnten. Alle diese Reisen wären ausgebucht. Alternativ könnten wir für rund 1800 Euro mit derselben Maschine ins selbe Hotel. Nein, wollten wir auch nicht. 14 Tage später bot TUI das Dutzend Reisen übrigens immernoch zum Preis von 706 Euro im Internet an.
Wenn der Preis, Thailand für unter 800 Euro unmöglich ist, stellt sich die Frage, warum es haufenweise angeboten wird? Tatsächlich haben wir erneut für unter 700 Euro gebucht und bisher sieht es so aus, als würden wir fliegen. Ich werde berichten ...
... tatsächlich haben wir mit Corendon zum angebotenen Preis einen perfekten Urlaub in Thailand erleben dürfen. Sehr zu empfehlen! Insbesondere auch die Zwischenlandung in Ashgabat. Es geht doch!
